Wir versprechen Ihnen, dass wir alles Mögliche tun, damit Sie online sicher und mit gutem Gefühl Ihren Bankgeschäften nachgehen können. Ein bisschen Mithilfe brauchen wir von Ihnen, aber da es um Ihre Sicherheit geht, denken wir, das ist selbstverständlich.
Alle unsere Webseiten werden verschlüsselt übertragen – das erkennen Sie in Ihrer Browser-Eingabezeile am „https://“
In Ihrem Wertpapierdepot oder Konto können Sie sich die von Ihnen bereits eingerichteten Sicherheitsmaßnahmen anzeigen lassen. Bitte nutzen Sie die von uns zur Verfügung gestellten Sicherheitsfeatures im Online-Banking umfassend und schützen Sie sich so weitestgehend vor Betrug.
Betrüger versuchen an sensible und vertrauliche Informationen heranzukommen und diese zu ihrem eigenen Vorteil einzusetzen. Die bekanntesten Betrugsversuche sind das Phishing sowie das Einschleusen von Trojanern oder anderen Viren.
Was ist Phishing?
Was ist ein Trojaner?
Kriminelle sprechen gezielt per E-Mail oder direkt auf Internetseiten Bankkunden an, um sie für eine Tätigkeit als sogenannter Finanzagent zu gewinnen. Die auf das Konto des Finanzagenten eingehenden Gelder stammen meist von Opfern betrügerischer Handlungen, z. B. Phishing-Opfern. Informationen und Tipps finden Sie auf der Seite des Bankenverbands.
Entsteht Ihnen finanzieller Schaden durch unberechtigte Online-Transaktionen Dritter, werden wir diesen ersetzen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Größtmögliche Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für modernes Online-Banking. In unserem 3-Minuten-Video zeigen wir Ihnen, wie wir es gemeinsam schaffen, dass Sie online sicher und mit guten Gefühl Ihre Bankgeschäfte tätigen – mit Fragen, Antworten und dem Austausch von Wissen in unserer Community.
Die Sicherheit aller Einlagen unserer Kunden ist uns extrem wichtig. Sie besteht aus zwei sich ergänzenden Komponenten:
Gesetzliche Absicherung durch den FGDR
100.000 Euro pro Kunde
Deutscher Einlagensicherungsfonds
120 Mio. Euro pro Kunde
Darüber hinaus ist die Consorsbank als deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Hierüber ist Ihr Vermögen bis zu einer Höhe von 120 Millionen Euro pro Kunde geschützt.
Website des Einlagensicherungsfonds ansehen
Die Einlagensicherung in Deutschland ruht auf zwei Säulen: Der gesetzlichen und einer freiwilligen Einlagensicherung.
Die Consorsbank als deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. ist gesetzlich über die französische Einlagensicherung des FGDR abgesichert. Eine zusätzliche freiwillige Absicherung erfolgt über den deutschen Einlagensicherungsfonds. Das heißt, im Anschluss an die gesetzliche Einlagensicherung über den FGDR setzt der Schutz der freiwilligen Einlagensicherung ein.
Für Sie bedeutet dies konkret, dass Ihr Vermögen bis zu einer Sicherungsgrenze von 100.000 Euro pro Kunde über den FGDR abgesichert ist und darüber hinaus bis zu einer Sicherungsgrenze von derzeit 120 Millionen über den Einlagensicherungsfonds des BdB.
Durch den FGDR
Durch die Einlagengarantie des FGDR werden alle Einleger geschützt. Darunter fallen Privatpersonen (minder- oder volljährig, unter Vormundschaft oder vertreten durch einen Dritten), Unternehmen (Aktiengesellschaft, GmbH, Ein-Personen-GmbH usw.), Selbstständige, Verbände oder andere berufsständische Zusammenschlüsse usw. bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Kreditinstitut.
Die Sicherung umfasst alle auf Kontokorrent- und Sparkonten eingezahlten Beträge unabhängig von der Währung, auf die die Konten lauten:
Außerdem sind alle Beträge geschützt, die auf staatlich garantierte Sparbücher eingezahlt sind:
Nicht vom Schutz des FGDR umfasste Produkte sind insbesondere:
Durch den deutschen Einlagensicherungsfonds
Der Einlagensicherungsfonds schützt währungsunabhängig alle „Nichtbankeinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Umfasst sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen (Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten) bis zu einer Sicherungsgrenze von 120 Millionen pro Kunde. Daneben sind auch die Namensschuldverschreibungen und auf den Namen lautende Sparbriefe geschützt.
Nicht geschützt sind u.a. Inhaberpapiere (Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen).
Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn:
Der Einlagensicherungsfonds schützt keine Wertpapiere, da diese im Eigentum des Kunden bleiben und lediglich von der Bank verwahrt werden. Im Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere schriftlich bei der Bank herausverlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen. Während des Moratoriums können Sie auch jederzeit die Herausgabe Ihrer Papiere verlangen. Die Bank darf trotz des Zahlungs- und Veräußerungsverbotes diesem Begehren nachkommen, da ihr die Herausgabe fremder Sachen nicht verwehrt ist.
Der FGDR schützt Ihre Wertpapiere im Rahmen der Wertpapiergarantie. Diese ist unabhängig von der Währung, in der die Papiere ausgestellt sind, und gilt bis zu 70.000 Euro pro Kunde.
Allerdings greift die Wertpapiergarantie nur unter zwei Bedingungen ein:
1. Ihre Papiere sind von Ihren Konten verschwunden,
2. Ihr kontoführendes Institut befindet sich in Zahlungseinstellung und kann die Wertpapiere weder zurückgeben noch auslösen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des FGDR
Wie werden Gemeinschaftskonten behandelt?
Der FGDR und der deutsche Einlagensicherungsfonds unterscheiden sich nicht im Umgang mit Gemeinschaftskonten.
Jeder Miteigentümer eines Gemeinschaftskontos ist jeweils bis zu einer Sicherungsgrenze von 100.000 Euro abgesichert. Für die Ermittlung des Entschädigungsanspruches ist dabei der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich.
Beispiel:
Person A ist Inhaber eines Privatkontos mit einem Guthaben von 5.000 EUR und Person B ist Inhaber eines Privatkontos mit einem Guthaben von 9.000 EUR. Zusammen haben sie darüber hinaus ein Gemeinschaftskonto mit einem Guthaben von 3.000 EUR.
Die Entschädigungssumme von Person A beträgt demnach 5.000 EUR über das Privatkonto zuzüglich der Hälfte des Guthabens auf dem Gemeinschaftskonto, was 1.500 EUR ausmacht. Insgesamt steht Person A eine Entschädigung in Höhe von 6.500 EUR zu.
Bei Person B verhält es sich ebenso: 9.000 EUR durch das Privatkonto zuzüglich 1.500 EUR durch das Gemeinschaftskonto ergibt eine Entschädigungssumme in Höhe von 10.500 EUR.
Wie werden Geschäftskunden behandelt?
Auch im Umgang mit Geschäftskunden gibt es keinen Unterschied zwischen dem FGDR und dem deutschen Einlagensicherungsfonds.
Einzelunternehmer sind häufig neben ihrem privaten Konto Inhaber eines Geschäftskontos. Konten von BGB-Gesellschaften (GbR) sind nicht Konten der Gesellschafter, sondern als Konto der Gesellschaft zu betrachten. Die BGB-Gesellschaft hat insoweit einen eigenen Entschädigungsanspruch. Dieser beschränkt sich allerdings auf die Gesellschaft. Die einzelnen Gesellschafter haben hierbei – anders als bei Gemeinschaftskonten – keinen eigenen Anspruch.
Das Kompensationsverfahren des FGDR
Sie als Bankkunde müssen im Falle einer Insolvenz Ihrer Bank nichts unternehmen, außer ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.
Der FGDR wird von der Insolvenz der Bank in Kenntnis gesetzt und ist für die Zahlung der Entschädigung verantwortlich. Sie erhalten daher vom FGDR ein Entschädigungsschreiben mit einem Eingangsvermerk. Die Erstattung Ihrer Einlage erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen.
Das Kompensationsverfahren des deutschen Einlagensicherungsfonds
Auch der deutsche Einlagensicherungsfonds nimmt im Entschädigungsfall seine Tätigkeit auf und beginnt damit, die Einleger zu entschädigen. Sie als Bankkunde werden unverzüglich angeschrieben und über den Entschädigungsfall sowie die weitere Vorgehensweise informiert.
Aufgrund der steigenden Eigenkapitalanforderungen an die Banken hat der Einlagensicherungsfonds zum 01.01.2012 eine Änderung des Statutes beschlossen. Dadurch wird sich in Zukunft die Sicherungsgrenze pro Kunde wie folgt reduzieren:
zum 01.01.2020: von 20% auf 15%
zum 01.01.2025: von 15% auf 8,75%
Bei uns als Zweigniederlassung einer französischen Bank berechnet sich die Sicherungsgrenze anhand des sogenannten Dotationskapitals. Konkret bedeutet dies, dass die Sicherungsgrenze pro Kunde von 120 Mio. Euro bei unverändertem Dotationskapital wie folgt angepasst wird:
zum 01.01.2020
auf 15%
= 90.000.000 Euro
zum 01.01.2025
auf 8,75%
= 52.500.000 Euro
Dabei wurde jedoch eine Steigerung des Dotationskapitals entsprechend der Eigenkapitalquote der Bank noch nicht berücksichtigt. Das Schutzniveau für Sie als Kunde bleibt damit selbst nach dieser Änderung – im weltweiten Vergleich – in Deutschland am höchsten.
Ja, die Vollmacht erstreckt sich auch auf das Depot und alle damit verbundenen Abrechnungskonten. Einschränkungen bzgl. des Vollmachtumfangs sind nicht möglich. Der Bevollmächtigte kann somit in Ihrem Namen Wertpapiergeschäfte sowie Überweisungen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass auch für den Bevollmächtigten eine Legitimation vorliegen muss.
Die Consorsbank gehört wie alle deutschen Banken dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an, der dem Schutz der Anleger dient. Aufgabe des Einlagensicherungsfonds ist die Hilfeleistung bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten privater Kreditinstitute. Bei Insolvenz der Bank haftet der Einlagensicherungsfonds für die Einlagen (= Guthaben) pro Gläubiger, also nicht pro Konto, mit 20% des haftenden Dotationskapitals (das ist das Kapital, mit dem eine ausländische Bank die deutsche Niederlassung als Eigenkapital ausstattet) der jeweiligen Bank.
Ihre Einlagen bei der Consorsbank sind aktuell mit 120.000.000 (120 Millionen) Euro je Kunde gesichert.
Wertpapierdepots des Kunden fallen nicht in den Regelungsbereich des Einlagensicherungsfonds. Da die Kunden Eigentümer der Wertpapiere sind und die Consorsbank diese lediglich verwahrt, werden die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz an die Kunden herausgegeben.
Sie können Ihr Konto / Depot bei der Consorsbank einer anderen Bank als Sicherheit zur Verfügung stellen, allerdings jeweils nur das komplette Depot bzw. Kontoguthaben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass z.B. Tagesgeld- und Festgeldkonto nicht einzeln verpfändet werden können, da sie als Unterkonten zu Ihrem Verrechnungskonto geführt werden. Die Verpfändung bestimmter Teilbeträge bzw. einzelner Wertpapierpositionen ist ebenfalls nicht möglich.
Bitte loggen Sie sich in Ihrem Konto-Depotzugang ein. Unter dem Menüpunkt „Verwaltung“ - "SMS-Services" finden Sie den SMS-Benachrichtigungsservice.
Bitte rufen Sie uns an Tel.: 0911 / 369-30 00 (montags bis sonntags 07:00 – 22:30 Uhr) oder senden Sie uns eine E-Mail an kundenbetreuung@consorsbank.de
Auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik finden Sie weiterführende Informationen https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Home/home_node.html