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Regelwerke und Verordnungen zum Handel an deutschen Börsen

Regelwerke und Verordnungen zum Handel an deutschen Börsen

Unlängst haben sich einige Regelwerke und Verordnungen zum Handel an deutschen Börsen, Xetra und der EUREX geändert. Dies nehmen wir erneut zum Anlass, auf diese maßgeblichen Regelwerke und Verordnungen in den untenstehenden Hyper-Links hinzuweisen.

Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der nachstehenden Verordnungen und Regelwerke sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen auf Sie persönlich zukommen können. Ferner laufen Sie Gefahr, bei Missachtung von der Online-Ordererteilung ausgeschlossen zu werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch insbesondere auf Folgendes hinweisen:

Die Eingabe gegenläufiger Aufträge durch ein und dieselbe Person, die dasselbe Wertpapier betreffen und im elektronischen Handelssystem zu einem Geschäftsabschluss zusammengeführt werden können, ist unzulässig (Crossing Geschäfte).

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie daher, sich mit den geltenden Regeln und Verordnungen vertraut zu machen und diese Vorschriften strikt zu beachten:

1. Handelsbedingungen EUREX

2. Technische Verordnung EUREX

3. Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse

4. Regelwerk der Börse München

5. MaKonV (Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation)

6. Tradegate Exchange Börsenordnung

Ihre
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland