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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was sind Termingeschäfte und wertlose Wirtschaftsgüter und wie werden Ihre Verluste behandelt?

Verluste aus Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern werden seit 2022 nicht mehr in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf eingestellt. Sie werden automatisch in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.

Termingeschäfte

Das sind Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contracts for Difference (CFD) und andere, bei uns nicht handelbare Produkte, wie Swaps und Forwards.

Wertlose Wirtschaftsgüter

Das sind Wertpapiere, die bei Verkauf oder Verfall, nach Berücksichtigung der Transaktionsgebühren, einen Gegenwert von 0 Euro oder weniger ausweisen.

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.