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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer kann eine amtlich beglaubigte Kopie anfertigen?

Eine amtlich beglaubigte Kopie muss mit Original Siegel-Stempel, Datum der Beglaubigung und Unterschrift des Angestellten der siegelführenden Behörde vorliegen. Amtliche Beglaubigungen nehmen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen vor. Die originalen Unterlagen lassen wir Ihnen nach Prüfung natürlich umgehend wieder zukommen.