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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Einlagensicherung bei der Consorsbank?

Gesetzliche Grundabsicherung

  • Die Grundabsicherung von maximal 100.000 EUR pro Person und pro Kreditinstitut ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom „Fonds de Garantie des Dépôts“ abgedeckt.
  • Sie ist unabhängig davon, wie viele Konten eine Person bei uns, also der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, hat.
  • Diese Konten sind dadurch geschützt:
    • Girokonten
    • Tagesgeldkonten
    • Verrechnungskonten
    • Festgeldkonten
    • Sparbriefe
    • Fremdwährungskonten

Gut zu wissen:

Wertpapiere, wie z.B. Aktien, Zertifikate oder Investmentfondsanteile werden von der Bank nur verwahrt. Sie bleiben Ihr Eigentum. Sie können somit die Herausgabe verlangen oder die Wertpapiere auf ein anderes Kreditinstitut übertragen.

Wichtig: Nicht abgesichert sind Inhaber- und Orderschuldverschreibungen oder Genussrechtsverbindlichkeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bafin.

  • Die Grundabsicherung ist unabhängig davon, ob jemand Einzel- oder Gemeinschaftskonten hat.
    • Bei Gemeinschaftskonten gilt: Jeder Kontoinhaber hat seinen eigenen Anspruch auf Entschädigung,
    • Beispiel: Es gibt zwei Kontoinhaber (z. B. ein Ehepaar). Also verdoppelt sich die maximale Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung insgesamt auf 2 x 100.000 EUR = 200.000 EUR. Bei der Berechnung werden also alle Einlagen einer Person bei demselben Kreditinstitut zusammengerechnet – auch Einlagen auf Einzelkonten.

Einlagensicherungsfonds

  • Die Consorsbank ist zusätzlich dem Einlagesicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen.
  • Für natürliche Personen bedeutet das: Der höchstmögliche Entschädigungsbetrag pro Person beträgt aktuell 3 Millionen EUR.

Reform der privaten Einlagensicherung zum 01.01.2023 – was bedeutet das für Sie?

  • Sicherungsgrenzen orientieren sich seit dem 01.01.2023 am Bedarf der Personen, die den Schutz wirklich brauchen. Dadurch hat sich die Einlagensicherung von Grund auf neu aufgestellt und dauerhaft leistungsfähig ausgerichtet.
  • Der Schutzumfang für natürliche Personen wurde im Zuge dessen gesenkt:
    • seit dem 01.01.2025 beträgt er maximal 3 Millionen EUR
  • und auch in Zukunft sollen Änderungen folgen: