Vermögenswirksame Leistungen: Zulage sichern und die richtige Anlageform wählen

28.09.2026   Lesezeit: ca. 8 Minuten
Viele Arbeitnehmer lassen bares Geld liegen, wenn es um vermögenswirksame Leistungen (VL) geht. Dabei beteiligen sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Staat am Vermögensaufbau, sobald ein passender Sparvertrag steht. In diesem Artikel erfahren Sie, ob sich die Nutzung für Sie überhaupt lohnt, welche Anlageformen zur Wahl stehen und wie viel Förderung über die Arbeitnehmersparzulage möglich ist.
Mann in hellblauem Hemd sitzt vor einem Fenster an seinem Laptop

Vermögenswirksame Leistungen: Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen in einen selbst gewählten Sparvertrag ein, häufig ergänzt durch eigene Beiträge.
  • Der Staat fördert die Einzahlung über die Arbeitnehmersparzulage, sofern Einkommensgrenze und Anlageform passen.
  • Fondssparpläne und ETF-Sparpläne zählen zu den geförderten Anlageformen und bieten höhere Renditechancen als ein klassischer Banksparplan.
  • Das angesparte Guthaben unterliegt in der Regel einer Sperrfrist von sieben Jahren.
  • Auch ohne Arbeitgeberzuschuss kann sich das VL-Sparen wegen der staatlichen Zulage lohnen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt oder als Teil Ihres Bruttolohns in einen von Ihnen gewählten Sparvertrag einzahlt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Einen Anspruch auf VL begründet meist ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder Ihr individueller Arbeitsvertrag.

Damit Ihr Arbeitgeber tätig werden kann, benötigt er die Kontodaten Ihres Sparvertrags. Er überweist den Betrag direkt an das Anlageinstitut, nicht an Sie selbst. Zahlt Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Gehalt, zählt der Betrag dennoch zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Ihr Nettogehalt sinkt dadurch leicht, da auch auf diesen Anteil Steuern und Sozialabgaben anfallen. Finanzieren Sie die vermögenswirksamen Leistungen stattdessen über eine Entgeltumwandlung aus Ihrem eigenen Gehalt, fällt die Nettobelastung entsprechend höher aus, da Sie den vollen Betrag selbst aufbringen.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber üblicherweise?

Eine einheitliche Höhe gibt es nicht. Manche Arbeitgeber zahlen nur wenige Euro im Monat, andere deutlich mehr. Reicht Ihnen der Zuschuss nicht aus oder zahlt Ihr Arbeitgeber gar nichts, können Sie den Sparbetrag über eine Entgeltumwandlung aus Ihrem eigenen Gehalt aufstocken. Das läuft ebenfalls über die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.

Lohnt sich das für mich? Die Frage vor dem VL-Sparen

Bevor Sie sich mit Anlageformen, Fristen oder der Arbeitnehmersparzulage beschäftigen, lohnt sich ein Blick auf die Grundsatzfrage: Bringt Ihnen die Nutzung vermögenswirksamer Leistungen tatsächlich etwas? Zahlt Ihr Arbeitgeber bereits einen Zuschuss, kann die Nutzung häufig attraktiv sein. Sie erhalten dann zusätzliches Geld, das ohne eigenen Sparvertrag verfällt oder gar nicht erst ausgezahlt wird.

Steuert Ihr Arbeitgeber nichts bei, verschiebt sich die Abwägung. Dann tragen Sie die Sparbeiträge selbst und Ihre Entscheidung hängt stärker davon ab, ob Sie die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage einhalten und ob Ihnen die Sperrfrist von sieben Jahren für Ihre Sparziele passt. Ein Fondssparplan kann sich trotzdem lohnen, wenn Sie ohnehin regelmäßig investieren möchten und die zusätzliche Förderung mitnehmen wollen.

Diese Einteilung hilft Ihnen dabei, im nächsten Schritt gezielt anzusetzen, statt Einsparungen zu suchen. Fixkosten lassen sich meist seltener, aber dafür wirksamer anpassen, während sich bei variablen Ausgaben viele kleine Entscheidungen summieren. Bei Lena zeigt sich das vor allem bei einem Streaming-Abo und einem selten genutzten Fitnessstudio, regelmäßigen Kosten, die sie bislang kaum beachtet hatte.

Welche Anlageformen stehen für VL zur Verfügung?

Für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen kommen mehrere Vertragsarten infrage. Sie unterscheiden sich vor allem im Risiko, in den Renditechancen und in der staatlichen Förderung. Die folgenden Abschnitte stellen die wichtigsten Optionen vor, bevor Sie weiter unten mehr über die konkrete Förderhöhe erfahren.

Fondssparplan und ETF-Sparplan

Beim Fondssparplan legt Ihr Anlageinstitut die vermögenswirksamen Leistungen regelmäßig in Aktienfonds oder ETFs an. Diese Form gilt gesetzlich als Beteiligung am Produktivkapital und wird deshalb besonders gefördert. Damit ein ETF für das VL-Sparen infrage kommt, muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, unter anderem eine Mindestaktienquote. Viele Anbieter kennzeichnen entsprechend geeignete ETFs mittlerweile ausdrücklich als VL-fähig.

Gegenüber klassischen aktiv gemanagten Aktienfonds punkten ETFs häufig mit niedrigeren laufenden Kosten. Das kann sich über die lange Laufzeit eines VL-Vertrags bemerkbar machen, auch wenn die Fondsauswahl letztlich von Ihren persönlichen Präferenzen abhängt.

Bausparvertrag und Baukredittilgung

Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen möchten, entscheiden Sie sich häufig für einen Bausparvertrag oder die Tilgung einer bestehendenBaufinanzierung. Diese Variante bietet mehr Planungssicherheit als ein Fondssparplan, da kein börsentägliches Kursrisiko besteht. Risikofrei ist ein Bausparvertrag deshalb nicht: Abschluss- und Kontogebühren, eine meist niedrige Guthabenverzinsung, die individuellen Vertragsbedingungen sowie die Bonität des Anbieters bleiben relevante Faktoren. Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage kann für Bausparverträge unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie infrage kommen.

Banksparplan und weitere Optionen

Auch ein einfacher Banksparplan zählt zu den möglichen Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen. Der Staat fördert diese Variante allerdings nicht über die Arbeitnehmersparzulage, da sie weder als Beteiligung am Produktivkapital noch als wohnungswirtschaftlicher Zweck gilt. Für den reinen Vermögensaufbau ohne Förderanspruch kann ein Banksparplan bei entsprechendem Einlagenschutz und passenden Vertragsbedingungen trotzdem eine schwankungsarme Ergänzung sein.

Arbeitnehmersparzulage: So viel Förderung ist möglich

Die Arbeitnehmersparzulage ist der zentrale Förderbaustein beim VL-Sparen. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der gewählten Anlageform, der eingezahlten Summe und Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Werte:

Wieso reines Sparen die Inflation nicht ausgleicht

Geld, das über lange Zeit unverzinst oder nur gering verzinst auf einem Konto liegt, verliert durch die Inflation an Kaufkraft. Das bedeutet, dass sich mit demselben Geld über die Jahre tendenziell weniger kaufen lässt. Reines Sparen sichert zwar Liquidität und Sicherheit, gleicht diesen Effekt aber in der Regel nicht automatisch aus. Entscheidend ist dabei, ob die Verzinsung nach Steuern über oder unter der Inflationsrate liegt. Für kurzfristige Rücklagen bleibt das kein Problem, für langfristige Ziele wie den Vermögensaufbau kann es jedoch sinnvoll sein, einen Teil des Ersparten anders anzulegen.
Anlageform
Fördersatz
Max. geförderte Sparleistung pro Jahr
Max. Zulage pro Jahr
Einkommensgrenze Alleinstehende
Einkommensgrenze bei Zusammenveranlagung
Fondssparen/ETF-Sparplan
20 %
400 Euro
80 Euro
40.000 Euro
80.000 Euro
Bausparen/Baukredittilgung
9 %
470 Euro
43 Euro
40.000 Euro
80.000 Euro
Kombination beider Formen
–
870 Euro
123 Euro
40.000 Euro
80.000 Euro
Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Einkommen aus dem jeweiligen Sparjahr, nicht Ihr Bruttogehalt. Die Einkommensgrenzen gelten seit einer Reform zum 1. Januar 2024 für beide Anlageformen einheitlich und liegen seitdem deutlich höher als zuvor.

Beide Förderwege kombinieren

Sie müssen sich nicht auf eine Anlageform festlegen: Zahlen Sie sowohl in einen Fondssparplan als auch in einen Bausparvertrag ein, erhalten Sie beide Zulagen parallel. Die maximale Förderung von bis zu 246 Euro pro Jahr setzt voraus, dass beide Ehe- oder Lebenspartner jeweils eigene vermögenswirksame Leistungen beziehen, selbst in entsprechend förderfähige Verträge einzahlen und die maßgebliche Einkommensgrenze jeweils individuell einhalten. Zwei Arbeitsverhältnisse allein genügen dafür nicht.

So beantragen Sie die Zulage

Der Staat zahlt die Arbeitnehmersparzulage nicht automatisch aus. Sie beantragen sie über die Anlage VL in Ihrer Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist, dass Ihr Anlageinstitut die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt übermittelt, sodass Sie im Formular meist nur die Vertragsdaten eintragen. Eine rückwirkende Beantragung ist innerhalb der gesetzlichen Festsetzungsfrist möglich.

Fristen und steuerliche Behandlung beim VL-Sparen

Neben der Förderhöhe spielen zwei weitere Aspekte eine wichtige Rolle für Ihre Planung: die Bindungsfrist Ihres Vertrags und die steuerliche Einordnung der Zahlungen.

Sperrfrist: Wie lange ist das Geld gebunden?

Für die Arbeitnehmersparzulage gilt sowohl beim Fondssparplan als auch beim Bausparvertrag grundsätzlich dasselbe Prinzip: sechs Jahre Einzahlung, gefolgt von einem Ruhejahr, in dem der Vertrag ohne weitere Einzahlungen fortbesteht. Erst nach diesen insgesamt sieben Jahren steht Ihnen das Guthaben inklusive Zulage frei zur Verfügung. Beim Bausparvertrag ist zusätzlich zu beachten, dass die vertragliche Ansparphase bis zur Zuteilungsreife des Bauspardarlehens von dieser gesetzlichen Sperrfrist abweichen und je nach Tarif und Sparverlauf auch deutlich länger dauern kann. Verfügen Sie vor Ablauf der Sperrfrist über Ihr VL-Guthaben, kann die Zulage entfallen oder muss zurückgezahlt werden. Ausnahmen wie Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit können eine vorzeitige Verfügung ermöglichen, ohne dass die Förderung verloren geht.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen steuerlich behandelt?

Vermögenswirksame Leistungen zählen zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Ihr Bruttogehalt erhöht sich rechnerisch um den VL-Betrag, wodurch Ihr Nettogehalt geringfügig niedriger ausfällt als ohne VL-Vertrag. Die Arbeitnehmersparzulage selbst bleibt dagegen steuer- und abgabenfrei.

Bei einem Fondssparplan unterliegen Erträge wie Ausschüttungen, Kursgewinne und die jährliche Vorabpauschale grundsätzlich der Abgeltungsteuer, sobald Sie Ihren Sparerpauschbetrag ausgeschöpft haben. Je nach Fondstyp kann dabei eine Teilfreistellung einen Teil der Erträge von der Steuer ausnehmen. Die genaue steuerliche Behandlung richtet sich nach dem geltenden Investmentsteuerrecht. Bausparverträge folgen eigenen steuerlichen Regeln, die vor allem mit der Wohnungsbauprämie zusammenhängen.

Bausparvertrag oder Fondssparplan: Der Renditevergleich

Bausparvertrag und Fondssparplan unterscheiden sich deutlich in Sicherheit und Renditechancen. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Kriterien gegenüber.
Kriterium
Bausparvertrag
Fondssparplan/ETF-Sparplan
Sicherheit
hoch, Einlage und Guthabenzinsen vertraglich festgelegt
abhängig von der Marktentwicklung, Kursschwankungen möglich
Renditechancen
abhängig von Tarif, Guthabenzins und Abschlusskosten des jeweiligen Vertrags, in der Regel deutlich niedriger als bei einem Fondssparplan
historisch höher, aber ohne Garantie
zusätzliche Förderung
Wohnungsbauprämie möglich
keine zusätzliche staatliche Förderung neben der Zulage
typischer Verwendungszweck
Immobilienfinanzierung oder -renovierung
langfristiger Vermögensaufbau
Welche Variante besser zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab. Planen Sie in den nächsten Jahren ein Bauvorhaben, kann ein Bausparvertrag ein passendes Instrument sein. Möchten Sie langfristig Vermögen aufbauen und Kursschwankungen aushalten, bietet Ihnen ein Fondssparplan mehr Renditepotenzial.
Hinweis: Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden. Der Wert Ihrer Anlage kann steigen oder fallen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Bausparverträge und Banksparpläne unterliegen den abweichenden Bedingungen der jeweiligen Anbieter.

Welche Variante kann zu Ihrer Situation passen?

Greifen wir die Grundsatzfrage vom Anfang noch einmal auf: Ob sich VL-Sparen für Sie lohnt, hängt weniger von der Anlageform ab als von Ihrer persönlichen Ausgangslage. Zahlt Ihr Arbeitgeber bereits einen Zuschuss, sprechen die Rahmenbedingungen fast immer dafür, ihn zu nutzen, unabhängig davon, ob Sie sich für einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan entscheiden.

Für langfristig orientierte Anleger ohne konkretes Bauvorhaben kann ein ETF-Sparplan infrage kommen, da die Sperrfrist ohnehin zum langfristigen Charakter der Geldanlage passt. Nach Ablauf der sieben Jahre steht Ihnen das Guthaben frei zur Verfügung, und Sie können es beispielsweise weiter anlegen. Ob sich vorhandene Fondsanteile dabei direkt übertragen lassen oder zunächst verkauft und der Erlös neu angelegt werden muss, hängt vom jeweiligen Anbieter und den Vertragsbedingungen ab.

Fazit: Kleine Zulage, großer Hebel

Vermögenswirksame Leistungen zählen zu den wenigen Förderungen, die Sie fast ohne eigenes Zutun nutzen können, sobald Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Die Arbeitnehmersparzulage macht die Nutzung zusätzlich attraktiv, unabhängig davon, ob Sie sich für einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan entscheiden. Welche Anlageform am Ende zu Ihnen passt, hängt von Ihrem persönlichen Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab.

Läuft die Sperrfrist Ihres VL-Fondssparplans aus, muss die Geldanlage nicht enden. Mit einem ETF-Sparplan der Consorsbank können Sie Ihr angespartes Guthaben weiter für sich arbeiten lassen und Ihre Anlagestrategie flexibel fortsetzen.

Häufig gestellte Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht grundsätzlich nicht. Ob Sie VL erhalten, ergibt sich meist aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag. In vielen Branchen ist die Zahlung tarifvertraglich vorgeschrieben, in anderen liegt sie im Ermessen des Arbeitgebers. Es lohnt sich daher, direkt bei der Personalabteilung nachzufragen, ob und in welcher Höhe VL im Unternehmen üblich sind.
Wie fordere ich vermögenswirksame Leistungen bei meinem Arbeitgeber an?
Sie beantragen VL formlos bei Ihrer Personalabteilung, meist über ein internes Formular. Dafür benötigen Sie die Kontodaten Ihres Sparvertrags, also von Ihrem Bausparvertrag, Fondssparplan oder Banksparplan. Ihr Arbeitgeber überweist die vereinbarte Summe anschließend direkt an das Anlageinstitut. Haben Sie noch keinen passenden Vertrag, eröffnen Sie diesen zuerst und geben die Vertragsdaten danach an Ihren Arbeitgeber weiter.
Wo kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Vermögenswirksame Leistungen können Sie bei Banken, Bausparkassen, Fondsgesellschaften und zunehmend auch bei Online-Brokern anlegen, sofern diese VL-fähige ETF- oder Fondssparpläne anbieten. Für die Wahl des Anbieters sind vor allem laufende Kosten, die Auswahl an VL-fähigen ETFs und Fonds sowie Ihr persönlicher Anlagehorizont entscheidend. Ein Vergleich mehrerer Anbieter kann sich über die lange Laufzeit eines VL-Vertrags lohnen.
Wie viel Kapital kann sich nach sieben Jahren vermögenswirksame Leistungen ansammeln?
Die Höhe hängt von der monatlichen Sparrate, der Anlageform und der Wertentwicklung ab. Zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen beispielsweise 40 Euro monatlich in einen Fondssparplan ein, kommen während der sechsjährigen Einzahlungsphase reine Einzahlungen von rund 2.880 Euro zusammen, zuzüglich der jährlichen Arbeitnehmersparzulage. Im anschließenden Ruhejahr fließen keine weiteren Einzahlungen, das Fondsvermögen bleibt aber investiert, bevor Sie nach insgesamt sieben Jahren über das gesamte Guthaben verfügen können. Bei einem Fondssparplan kann zusätzlich eine Wertentwicklung hinzukommen, die je nach Marktverlauf höher oder niedriger ausfällt und nicht garantiert ist.
Kann ich meinen VL-Vertrag wechseln oder vorzeitig kündigen?
Ein Wechsel des Anbieters ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein, da eine vorzeitige Kündigung die Arbeitnehmersparzulage gefährden kann. Innerhalb der Sperrfrist drohen bei vorzeitiger Verfügung der Verlust oder die Rückzahlung der bereits gewährten Zulage. Informieren Sie sich vor einem Wechsel bei Ihrem aktuellen Anbieter über die genauen Bedingungen und mögliche Ausnahmen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen auch ohne Zuschuss vom Arbeitgeber?
Das kann sich auch ohne Arbeitgeberzuschuss lohnen, wenn Sie die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage einhalten. In diesem Fall zahlen Sie die Sparrate vollständig selbst, erhalten aber weiterhin die staatliche Förderung von bis zu 20 Prozent beim Fondssparen oder 9 Prozent beim Bausparen. Ob sich das für Sie tatsächlich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: den Kosten des jeweiligen Vertrags, der Bindungsdauer, möglichen Anlagealternativen ohne diese Bindung sowie davon, wie viel von der maximalen Förderung Sie mit Ihrer geplanten Sparrate überhaupt ausschöpfen.