
Inhaltsverzeichnis:
- Vermögenswirksame Leistungen: Das Wichtigste in Kürze
- Was sind vermögenswirksame Leistungen?
- Lohnt sich das für mich? Die Frage vor dem VL-Sparen
- Welche Anlageformen stehen für VL zur Verfügung?
- Arbeitnehmersparzulage: So viel Förderung ist möglich
- Fristen und steuerliche Behandlung beim VL-Sparen
- Bausparvertrag oder Fondssparplan: Der Renditevergleich
- Welche Variante kann zu Ihrer Situation passen?
- Fazit: Kleine Zulage, großer Hebel
- Häufig gestellte Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen: Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen in einen selbst gewählten Sparvertrag ein, häufig ergänzt durch eigene Beiträge.
- Der Staat fördert die Einzahlung über die Arbeitnehmersparzulage, sofern Einkommensgrenze und Anlageform passen.
- Fondssparpläne und ETF-Sparpläne zählen zu den geförderten Anlageformen und bieten höhere Renditechancen als ein klassischer Banksparplan.
- Das angesparte Guthaben unterliegt in der Regel einer Sperrfrist von sieben Jahren.
- Auch ohne Arbeitgeberzuschuss kann sich das VL-Sparen wegen der staatlichen Zulage lohnen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt oder als Teil Ihres Bruttolohns in einen von Ihnen gewählten Sparvertrag einzahlt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Einen Anspruch auf VL begründet meist ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder Ihr individueller Arbeitsvertrag.
Damit Ihr Arbeitgeber tätig werden kann, benötigt er die Kontodaten Ihres Sparvertrags. Er überweist den Betrag direkt an das Anlageinstitut, nicht an Sie selbst. Zahlt Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Gehalt, zählt der Betrag dennoch zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Ihr Nettogehalt sinkt dadurch leicht, da auch auf diesen Anteil Steuern und Sozialabgaben anfallen. Finanzieren Sie die vermögenswirksamen Leistungen stattdessen über eine Entgeltumwandlung aus Ihrem eigenen Gehalt, fällt die Nettobelastung entsprechend höher aus, da Sie den vollen Betrag selbst aufbringen.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber üblicherweise?
Lohnt sich das für mich? Die Frage vor dem VL-Sparen
Bevor Sie sich mit Anlageformen, Fristen oder der Arbeitnehmersparzulage beschäftigen, lohnt sich ein Blick auf die Grundsatzfrage: Bringt Ihnen die Nutzung vermögenswirksamer Leistungen tatsächlich etwas? Zahlt Ihr Arbeitgeber bereits einen Zuschuss, kann die Nutzung häufig attraktiv sein. Sie erhalten dann zusätzliches Geld, das ohne eigenen Sparvertrag verfällt oder gar nicht erst ausgezahlt wird.
Steuert Ihr Arbeitgeber nichts bei, verschiebt sich die Abwägung. Dann tragen Sie die Sparbeiträge selbst und Ihre Entscheidung hängt stärker davon ab, ob Sie die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage einhalten und ob Ihnen die Sperrfrist von sieben Jahren für Ihre Sparziele passt. Ein Fondssparplan kann sich trotzdem lohnen, wenn Sie ohnehin regelmäßig investieren möchten und die zusätzliche Förderung mitnehmen wollen.
Welche Anlageformen stehen für VL zur Verfügung?
Fondssparplan und ETF-Sparplan
Beim Fondssparplan legt Ihr Anlageinstitut die vermögenswirksamen Leistungen regelmäßig in Aktienfonds oder ETFs an. Diese Form gilt gesetzlich als Beteiligung am Produktivkapital und wird deshalb besonders gefördert. Damit ein ETF für das VL-Sparen infrage kommt, muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, unter anderem eine Mindestaktienquote. Viele Anbieter kennzeichnen entsprechend geeignete ETFs mittlerweile ausdrücklich als VL-fähig.
Gegenüber klassischen aktiv gemanagten Aktienfonds punkten ETFs häufig mit niedrigeren laufenden Kosten. Das kann sich über die lange Laufzeit eines VL-Vertrags bemerkbar machen, auch wenn die Fondsauswahl letztlich von Ihren persönlichen Präferenzen abhängt.
Bausparvertrag und Baukredittilgung
Banksparplan und weitere Optionen
Arbeitnehmersparzulage: So viel Förderung ist möglich
Wieso reines Sparen die Inflation nicht ausgleicht
Anlageform | Fördersatz | Max. geförderte Sparleistung pro Jahr | Max. Zulage pro Jahr | Einkommensgrenze Alleinstehende | Einkommensgrenze bei Zusammenveranlagung |
|---|---|---|---|---|---|
Fondssparen/ETF-Sparplan | 20 % | 400 Euro | 80 Euro | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Bausparen/Baukredittilgung | 9 % | 470 Euro | 43 Euro | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Kombination beider Formen | – | 870 Euro | 123 Euro | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
Beide Förderwege kombinieren
So beantragen Sie die Zulage
Fristen und steuerliche Behandlung beim VL-Sparen
Sperrfrist: Wie lange ist das Geld gebunden?
Wie werden vermögenswirksame Leistungen steuerlich behandelt?
Vermögenswirksame Leistungen zählen zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Ihr Bruttogehalt erhöht sich rechnerisch um den VL-Betrag, wodurch Ihr Nettogehalt geringfügig niedriger ausfällt als ohne VL-Vertrag. Die Arbeitnehmersparzulage selbst bleibt dagegen steuer- und abgabenfrei.
Bei einem Fondssparplan unterliegen Erträge wie Ausschüttungen, Kursgewinne und die jährliche Vorabpauschale grundsätzlich der Abgeltungsteuer, sobald Sie Ihren Sparerpauschbetrag ausgeschöpft haben. Je nach Fondstyp kann dabei eine Teilfreistellung einen Teil der Erträge von der Steuer ausnehmen. Die genaue steuerliche Behandlung richtet sich nach dem geltenden Investmentsteuerrecht. Bausparverträge folgen eigenen steuerlichen Regeln, die vor allem mit der Wohnungsbauprämie zusammenhängen.
Bausparvertrag oder Fondssparplan: Der Renditevergleich
Kriterium | Bausparvertrag | Fondssparplan/ETF-Sparplan |
|---|---|---|
Sicherheit | hoch, Einlage und Guthabenzinsen vertraglich festgelegt | abhängig von der Marktentwicklung, Kursschwankungen möglich |
Renditechancen | abhängig von Tarif, Guthabenzins und Abschlusskosten des jeweiligen Vertrags, in der Regel deutlich niedriger als bei einem Fondssparplan | historisch höher, aber ohne Garantie |
zusätzliche Förderung | Wohnungsbauprämie möglich | keine zusätzliche staatliche Förderung neben der Zulage |
typischer Verwendungszweck | Immobilienfinanzierung oder -renovierung | langfristiger Vermögensaufbau |
Welche Variante kann zu Ihrer Situation passen?
Greifen wir die Grundsatzfrage vom Anfang noch einmal auf: Ob sich VL-Sparen für Sie lohnt, hängt weniger von der Anlageform ab als von Ihrer persönlichen Ausgangslage. Zahlt Ihr Arbeitgeber bereits einen Zuschuss, sprechen die Rahmenbedingungen fast immer dafür, ihn zu nutzen, unabhängig davon, ob Sie sich für einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan entscheiden.
Für langfristig orientierte Anleger ohne konkretes Bauvorhaben kann ein ETF-Sparplan infrage kommen, da die Sperrfrist ohnehin zum langfristigen Charakter der Geldanlage passt. Nach Ablauf der sieben Jahre steht Ihnen das Guthaben frei zur Verfügung, und Sie können es beispielsweise weiter anlegen. Ob sich vorhandene Fondsanteile dabei direkt übertragen lassen oder zunächst verkauft und der Erlös neu angelegt werden muss, hängt vom jeweiligen Anbieter und den Vertragsbedingungen ab.
Fazit: Kleine Zulage, großer Hebel
Vermögenswirksame Leistungen zählen zu den wenigen Förderungen, die Sie fast ohne eigenes Zutun nutzen können, sobald Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Die Arbeitnehmersparzulage macht die Nutzung zusätzlich attraktiv, unabhängig davon, ob Sie sich für einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan entscheiden. Welche Anlageform am Ende zu Ihnen passt, hängt von Ihrem persönlichen Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Läuft die Sperrfrist Ihres VL-Fondssparplans aus, muss die Geldanlage nicht enden. Mit einem ETF-Sparplan der Consorsbank können Sie Ihr angespartes Guthaben weiter für sich arbeiten lassen und Ihre Anlagestrategie flexibel fortsetzen.
