Anthropic IPO

Consorsbank wird voraussichtlich als zugelassener Broker für Privatanleger agieren

Anthropic, PBC, eine Public Benefit Corporation nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware („Anthropic“), hat bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission eine Registrierungserklärung auf Formular S-1 für einen geplanten Börsengang seiner Stammaktien der Klasse A eingereicht. Anthropic hat die Zulassung seiner Stammaktien der Klasse A zum Handel am Nasdaq Global Select Market unter dem Börsenkürzel „ANT“ beantragt.

Anthropic ist ein KI-Forschungslabor, dessen Mission es ist, fortschrittliche künstliche Intelligenz verantwortungsvoll zu entwickeln und zu betreiben – zum langfristigen Nutzen der Menschheit. Seine führende KI Claude wird Kunden über Modelle, eine Plattform und Anwendungen bereitgestellt.

Das geplante Angebot wird voraussichtlich ein öffentliches Angebot an teilnahmeberechtigte Privatanleger in Deutschland umfassen, das auf Grundlage eines u. a. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gebilligten Prospekts erfolgen würde.

Sie können über Consorsbank am Börsengang teilnehmen. Consorsbank wird voraussichtlich als zugelassener Broker für Privatanleger in Deutschland im Rahmen des Börsengangs von Anthropic agieren.

Auszeichnung bester Online-Broker von FOCUS Money
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Glübirne
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Gut zu wissen: Die Zeichnung wird über unsere Website und App möglich sein.
Was ist ein IPO?
IPO bedeutet Initial Public Offering und bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens.
Wie läuft der IPO ab?
  • Zuerst gibt es eine Zeichnungsphase, während dieser können Sie die Aktien innerhalb der Preisspanne zeichnen.
  • Nach Ende der Zeichnungsfrist wird der Emissionspreis der Aktie festgelegt.
  • Anschließend wird ein fester Zuteilungsschlüssel für alle beteiligten Banken bzw. für Orders von Privatkunden festgelegt. Ausschlaggebend ist hier Angebot und Nachfrage. Anhand diesem erfolgt dann die sogenannte Zuteilung.
  • Erst dann werden die neuen Aktien auf die jeweiligen Depots der Kunden verbucht.
  • Wichtig: Es ist also möglich, dass nicht alle Interessierte die volle Anzahl an gewünschten Aktien erhalten.
Wie hoch sind die Ordergebühren für eine Zeichnung?
Die Zeichnungsorder ist kostenfrei. Erst bei einer Zuteilung der Wertpapiere wird die Order abgerechnet. Dann berechnen wir die Ordergebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wie kann ich bei der Consorsbank eine Neuemission zeichnen?

Loggen Sie sich auf der Website in Ihrem Kontozugang ein. Eine Zeichnung in der Consorsbank App und dem ActiveTrader ist nicht möglich. 

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Klicken Sie auf den Button "Zeichnen" der jeweiligen Neuemission und füllen Sie die Odermaske aus.
  2. Erteilen Sie die Order direkt über die Ordermaske. Wählen Sie als Orderart "Zeichnen". Geben Sie anschließend die WKN ein und füllen Sie die Ordermaske aus.
Kann ich bei einem IPO mehrere Zeichnungsorders aufgeben?

Ja, Sie können mehrere Orders aufgeben.

Dies kann sich lohnen, wenn eine große Nachfrage vorhanden ist. Denn dann werden die Wertpapiere nur teilweise zugeteilt. Mit mehreren Orders erhöht sich Ihre Chance, die gewünschte Stückzahl tatsächlich zu erhalten. Bitte beachten Sie: bei einer kompletten Zuteilung werden alle zugeteilten Aktien für Sie gekauft.

Bitte beachten Sie die möglichen Risiken!

Unternehmerisches Risiko (Insolvenzrisiko):

  • Das unternehmerische Risiko beinhaltet die Gefahr, dass das Unternehmen am Markt nicht erfolgreich ist und sich die Anlage anders entwickelt, als ursprünglich erwartet.
  • Es kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das eingesetzte Kapital erhalten bleibt. Im Extremfall (Insolvenz des Unternehmens) kann diese Anlage einen vollständigen Verlust des Anlagebetrags bedeuten (Totalverlust!).

Risiko eines Zulassungswiderrufs (Delisting) vom börslichen Handel:

  • Es besteht die Möglichkeit, dass die Zulassung der Aktie zum Börsenhandel widerrufen wird. In diesem Fall kann es außerordentlich schwierig sein, die Aktie zu veräußern.

Keine Einlagensicherung:

  • Das Finanzinstrument ist weder durch eine gesetzliche noch anderweitige Einlagensicherung geschützt.
Rechtliche Hinweise

Diese Informationen richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die keine qualifizierten Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils geltenden Fassung (die „Prospektverordnung“) sind und die ihren Wohnsitz oder Sitz in Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Spanien oder Schweden (die „abgedeckten EWR-Staaten“) haben (diese natürlichen oder juristischen Personen nachfolgend die „teilnahmeberechtigten Privatanleger“). Diese Informationen stellen Werbung im Sinne der Prospektverordnung und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften dar. Sie stellen weder einen Prospekt im Sinne von Artikel 3 der Prospektverordnung noch einen Prospekt nach sonstigen anwendbaren Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Stammaktien der Klasse A der Anthropic, PBC (die „Gesellschaft“) an teilnahmeberechtigte Privatanleger (das „europäische öffentliche Angebot“) dar. Teilnahmeberechtigte Privatanleger in den erfassten EWR-Staaten sollten die in diesen Informationen genannten Stammaktien der Klasse A ausschließlich auf Grundlage der Angaben und zu den Bedingungen des von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem europäischen öffentlichen Angebot zu veröffentlichenden Prospekts (der „europäische Prospekt“) erwerben oder zeichnen. Diese Bedingungen können von den in diesen Informationen dargestellten Bedingungen abweichen. Der europäische Prospekt wird, sofern und sobald er u. a. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) gebilligt wurde, auf der Website der Gesellschaft unter ipo.anthropic.com verfügbar sein (auf dieser Website wird der europäische Prospekt erst etwa zum Beginn des europäischen öffentlichen Angebots abrufbar sein). Jedem Anleger wird auf Anfrage kostenlos eine elektronische Fassung des europäischen Prospekts zur Verfügung gestellt. Die Billigung des europäischen Prospekts durch die Bafin ist nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen.

Potenzielle Anleger in den abgedeckten EWR-Staaten, in denen das europäische öffentliche Angebot durchgeführt wird, sollten vor einer Anlageentscheidung den europäischen Prospekt (einschließlich aller darin durch Verweis einbezogenen Dokumente sowie etwaiger Nachträge) lesen, um die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Eine Anlage in Aktien ist mit zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich des vollständigen Verlusts des ursprünglich investierten Kapitals.

Diese Werbung stellt eine Marketingmitteilung im Sinne der MiFID II dar und wurde von BNP Paribas (Consorsbank), Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, einem u. a. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmen, in alleiniger Verantwortung erstellt.

Legends required under U.S. Securities Laws

A registration statement relating to these securities has been filed with the U.S. Securities and Exchange Commission (“SEC”) but has not yet become effective. These securities may not be sold nor may offers to buy be accepted prior to the time the registration statement becomes effective. This communication does not constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy these securities, nor shall there be any sale of these securities in any state or jurisdiction in which such offer, solicitation or sale would be unlawful prior to registration or qualification under the securities laws of any such state or jurisdiction. Copies of the U.S. prospectus, when available, may be obtained for free by visiting EDGAR on the SEC's website at www.sec.gov.

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Nach US-Wertpapierrecht erforderliche Hinweise

Eine Registrierungserklärung in Bezug auf diese Wertpapiere wurde bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“), eingereicht, ist jedoch noch nicht wirksam geworden. Diese Wertpapiere dürfen weder verkauft noch dürfen Angebote zum Kauf angenommen werden, bevor die Registrierungserklärung wirksam geworden ist. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dieser Wertpapiere dar. Ebenso dürfen diese Wertpapiere in keinem Bundesstaat oder Rechtsgebiet verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den Wertpapiergesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder Rechtsgebiets rechtswidrig wäre. Exemplare des US-Prospekts können, sobald dieser verfügbar ist, kostenlos über EDGAR auf der Website der SEC unter www.sec.gov abgerufen werden.

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