Einlagensicherung

So ist Ihr Vermögen geschützt

Ihr Vermögen ist bei uns in guten Händen. Für den Schutz von Guthaben auf Konten, also Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Verrechnungskonto, sorgt die Einlagensicherung. Das System dient dazu, Guthaben von Bankkunden zu schützen, falls die Bank zahlungsunfähig wird. Für die Consorsbank gibt es sowohl ein gesetzliches als auch ein freiwilliges Einlagensicherungssystem. Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung, sie bleiben auch im Insolvenzfall im Eigentum des Kunden.
  • Der gesetzliche Schutz besteht über den Fonds des Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person.
  • Zusätzlich ist die Consorsbank Mitglied des Deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).
  • Die Einlagensicherung greift grundsätzlich einmal pro Bank und pro Kunde – unabhängig davon, auf wie viele Konten das Geld verteilt ist.
  • Auch Gemeinschaftskonten sind über die Einlagensicherung abgesichert: Jeder Kontoinhaber wird im Schadensfall separat entschädigt.

Das steckt hinter den beiden Fonds

Fonds des Garantie des Dépôts et de Résolution

Der Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) ist Teil der EU-weiten, gesetzlichen Einlagensicherung. Als Mitglied der europaweit tätigen Bank BNP Paribas S.A. mit Hauptsitz in Frankreich ist das Vermögen der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (zu der auch die Marke Consorsbank gehört) im FGDR in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde abgesichert.
Zur Website des FGDR

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken

Als Teil der deutschen Niederlassung der BNP Paribas S.A. ist die Consorsbank über die gesetzliche Absicherung hinaus freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB).
Zur Website des Einlagensicherungsfonds
Glühbirne
Auf der Seite des Einlagensicherungsfonds können Sie als Kunde die konkrete Sicherungsgrenze ihrer Bank selbst abfragen. Wählen Sie dazu bitte die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland aus.

Wie sind meine Wertpapiere gesichert?

Wertpapiere fallen nicht unter die Einlagensicherung. Die Wertpapiere (z.B. Aktien, Zertifikate oder Investmentfondsanteile) in Ihrem Depot werden von den Banken nur verwahrt. Sie bleiben somit Ihr Eigentum. Somit gilt: Sie können Ihre Wertpapiere also grundsätzlich verkaufen oder auf ein anderes Depot übertragen. Das gilt auch für den Fall einer Insolvenz. Nicht abgesichert sind jedoch Inhaber- und Orderschuldverschreibungen oder Genussrechtsverbindlichkeiten. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bafin.