26.09.2019 Lesezeit: ca. 5 Minuten
Viele Schüler möchten ihr Taschengeld aufbessern und suchen einen Nebenjob. Wann das sinnvoll ist und wo passende Jobs zu finden sind, erfahren Sie hier.
Spätestens, wenn aus Kindern Teenager werden, kommt die Frage nach Geld auf. Nicht nur die Höhe des Taschengeldes verhandeln Pubertierende meist mit Nachdruck, es wird auch ständig nach einem Zuschuss gefragt. Die "lieben Kleinen" verstehen es dabei, Eltern zum Nachgeben zu überreden. Denn ob neue Jeans, Kino oder Konzertkarten: der Nachwuchs argumentiert immer, dass die Klassenkameraden das “aber auch dürfen”. Ob des drohenden sozialen Ausschlusses geben Eltern oft vorschnell nach. Statt das Taschengeld immer wieder aufzustocken, sollten Sie lieber über einen Nebenjob für Ihr Kind nachdenken. Denn eines ist klar: Selbst verdientes Geld geben Kinder mit Bedacht aus – es ist “wertvoller” als Geschenke der Eltern.
Für zehn Cent gemischte Bonbons, bitte!
Mit dem ersten wöchentlichen Taschengeld lernen Kinder, sich die Ressourcen einzuteilen und für besondere Wünsche zu sparen. Jugendämter raten in Bezug auf das Taschengeld Folgendes:
- Teenager sollten ihr Taschengeld wöchentlich bzw. monatlich zuverlässig und pünktlich erhalten
- die Höhe des Taschengeldes ist fest vereinbart, weiteres Geld wird nicht zugesteckt
- das Taschengeld dient nicht als Belohnung oder Strafe
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt in der Taschengeldtabelle 2019 folgende monatliche Beträge für Teenager:
- 13 Jahre: 23 bis 25,50 Euro
- 14 Jahre: 25,50 bis 30,50 Euro
- 15 Jahre: 30,50 bis 38 Euro
- 16 Jahre: 38 bis 45,50 Euro
- 17 Jahre: 45,50 bis 61 Euro
- 18 Jahre und älter: 61 bis 76 Euro
4 Facts:
- ab 13 Jahren dürfen Teenager Nebenjobs haben
- Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen maximal zwei Stunden am Tag arbeiten
- ab 15 Jahren dürfen Schüler für vier Wochen pro Jahr einen Ferienjob mit einer 40-Stunden-Woche ausüben
- bis zur Volljährigkeit muss für jeden Nebenjob eine Erlaubnis der Eltern vorliegen
Nebenjobs für Schüler: Leon verteilt Prospekte
Leon hat seinem 13. Geburtstag stark entgegengefiebert, denn dann darf er sich endlich erwachsen fühlen und neben der Schule eigenes Geld verdienen. Schon vorher hat er sich gemeinsam mit seinen Eltern informiert und erfahren, dass er zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten darf, an Sonn- und Feiertagen darf er dagegen nur Kind sein. Die Kinderarbeitsschutzverordnung regelt genau, welche Tätigkeiten zulässig sind. Dazu gehören unter anderem:
- Hilfe in der Nachbarschaft wie Hunde ausführen, Botengänge oder Babysitting
- Prospekte und Zeitungen austragen
- Nachhilfe geben
- Handreichungen im Sportverein verrichten
- auf nicht gewerblichen Veranstaltungen von Kirchen und Gemeinden mitarbeiten
Als ersten Job wählen Leon und seine Eltern das Austragen von Prospekten aus. Anschließend geht der Junge seinem Schülerjob an festen Tagen pro Woche für insgesamt vier Stunden nach. Das ist ein guter Einstieg, um erste Verantwortung zu übernehmen – seine Freizeit kann Leon trotzdem optimal planen und genießen.