Nutzen Sie Ihre Chancen auf dem deutschen Aktienmarkt. An den folgenden deutschen Börsenplätzen können Sie handeln:
Börsencode 08
Mo.–Fr. 8:00–22:00 Uhr
(Fonds 08:00–20:00 Uhr; Anleihen 08:00–17:30 Uhr)
Börsencode TRG
Neujahr
01.01.2020
Karfreitag
10.04.2020
Ostermontag
13.04.2020
Tag der Arbeit
01.05.2020
Heiliger Abend
24.12.2020
1. Weihnachtsfeiertag
25.12.2020
Silvester
31.12.2020
Der Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2020 wird auch in diesem Jahr wieder unterschiedlich gehandhabt. Bisher haben wir noch keine konkreten Vorgaben der Börsen erhalten. Sobald diese veröffentlicht werden, informieren wir Sie auf dieser Seite.
Die Börse Tradegate Exchange ermöglicht Ihnen den börslichen Handel von Aktien, ETF's, Fonds und Anleihen streng geregelt nach der Tradegate Exchange Börsenordnung, deren Einhaltung die Börsenaufsichtsbehörde des Landes Berlin überwacht.
Ordern Sie mit noch mehr Möglichkeiten. An der Börse Tradegate Exchange können Sie neben Market- oder Stop-Orders auch OCO- (One Cancels Other) und Trailing-Stop-Loss-Orders setzen.
Bitte beachten Sie: Limiterteilungen und -änderungen werden nur mit maximal drei Nachkommastellen angenommen.
Handeln Sie günstiger – an der Börse Tradegate Exchange fallen weder Börsengebühren noch Courtage an.
Sie können zwischen 8:00 und 22:00 Uhr an der Börse Tradegate Exchange handeln (Fonds 08:00–20:00 Uhr; Anleihen 08:00–17:30 Uhr).
Mehr über die Börse München erfahren Sie hier.
MyDividends zeigt Ihnen die dividendenstärksten Titel, mit denen Sie vorne dabei sein können. Mit dem neuen Tool „Dividenden-Finder“ haben Sie drei Suchkriterien zur Wahl:
Der Dividendenfinder wird Ihnen auf der Website der Börse München zur Verfügung gestellt. Für die Inhalte ist ausschließlich die Börse München verantwortlich. Sie finden den Dividendenfinder hier.
Kauf
Verkauf
Eine ausführliche Erklärung der Ordertypen finden Sie hier.
Sie können zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr an der Börse München handeln.
Wählen Sie in dem von Ihnen ausgewählten Ordersystem den Handelsplatz München (MUN bzw. 07) aus.
Weitere Informationen zum Angebot der Börse München finden Sie unter www.boerse-muenchen.de.
Alle Aufträge, die nicht von XETRA angenommen werden, werden von der Consorsbank gestrichen.
Bitte beachten Sie:
Market-Orders können zu Kursen führen, die vom letzten Referenzkurs in einem bestimmten Maß abweichen, sodass es zu Volatilitätsunterbrechungen oder Mistrades kommen kann (Hinweis: Stop-Market-Orders werden, nachdem sie ausgelöst werden, ebenfalls in Market-Orders umgewandelt). Deshalb sollten XETRA-Aufträge immer marktnah limitiert werden.
Durch das elektronische Orderbuch kann es zu mehreren Teilausführungen Ihrer Order kommen. Die Consorsbank hat darauf keinen Einfluss.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema XETRA-Handel haben, können Sie sich selbstverständlich an Ihr Betreuungsteam wenden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.xetra.de
Bitte geben Sie bei Ihrer XETRA-Order stets Börsenplatz 16 ein.
Ihre XETRA-Aufträge können eine maximale Gültigkeit von 360 Kalendertagen haben.
Grundsätzlich sind zwei Ordertypen möglich:
Unlimitierte Aufträge (Market-Orders – billigst / bestens) sind Kauf- und Verkaufsaufträge, die zum nächsten ermittelten Preis ausgeführt werden. Sie garantieren eine schnelle Auftragserfüllung. Ihr Nachteil besteht jedoch in der Preisunsicherheit.
Limitierte Aufträge (Limit Orders) sind Kauf- und Verkaufsaufträge, die zum angegebenen Limit oder besser ausgeführt werden sollen. Aufträge mit dem gleichen Preislimit werden in XETRA – anders als auf dem Parkett – streng nach der zeitlichen Reihenfolge umgesetzt, in der sie ins Orderbuch gestellt wurden.
Es fällt keine Makler-Courtage an.
Stop-Market-Orders werden als Market-Orders ins Orderbuch gestellt, sobald die Stop Marke durch einen Bezahlt-Kurs erreicht ist. Das heißt, der Kauf oder Verkauf erfolgt dann automatisch zum nächsten Kurs.
Bitte beachten Sie, daß Stop Orders, die nur den Auktionshandel betreffen, auch nur durch Auktionskurse in Market-Orders umgewandelt werden können und in der nächsten Auktion ausgeführt werden.
Ja, die Consorsbank bietet den Service Xetra BEST an. Neben den Vorteilen die sich aus der Orderaufgabe über Xetra ergeben garantiert Xetra BEST zusätzlich bessere Preise, sofortige Vollausführung der Aufträge und unabhängige Handelsüberwachung. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
Nach der Ausführung wird Ihre Order unverzüglich abgerechnet (Realtime-Abrechnung). Dies beinhaltet auch die Geldbuchung. Ausnahmen sind jedoch Orders in festverzinslichen Wertpapieren, Fonds und Zertifikaten. Hier findet nur einmal täglich am Abend eine Abrechnung statt.
Bitte beachten Sie, dass ein Wertpapiergeschäft aus zwei Teilen besteht. Der Makler stellt den Preis fest und somit müssen Verkäufer und Käufer ihre Pflichten erfüllen. Grundsätzlich muss der Verkäufer die Papiere und der Käufer das Geld innerhalb von zwei Börsentagen liefern. In dieser Zeit kann der Makler das Geschäft (beispielsweise wegen eines Irrtums) mit Genehmigung der Handelsüberwachung ändern/stornieren.
Über den Konto- und Depotzugang können Sie sich alle Aufträge unter dem Punkt "Orderinfo" anzeigen lassen. Per PhoneBroking können Sie jederzeit den Status Ihres Auftrages an der Börse und – sobald durchgeführt – den Ausführungskurs abrufen.
Nutzung des Consorsbank OnlineArchivs:
Ihre Orderbestätigungen für Neuanlage, Änderung und Streichung und Ihre Orderausführungen sowie Ihre Kontoauszüge können Sie online einsehen. Ein Postversand findet nicht statt.
Keine Nutzung des Consorsbank OnlineArchivs:
Abrechnungen und Auftragsbestätigungen erhalten Sie – wie gewohnt – per Post.
Der Handel von Bezugsrechten ist über unsere gesamten Systeme möglich.
Bezugsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn uns ein von Ihnen unterschriebener Fax- oder Briefauftrag vorliegt. Bitte verwenden Sie hierfür das Ihnen zugesandte Weisungsformular. Liegt uns kein Auftrag vor, werden wir den Bestand an Bezugsrechten am letzten Handelstag automatisch verkaufen.
Mit Intraday-Trading können Sie die Kursschwankungen eines Wertpapiers durch Kauf und Verkauf am selben Börsentag ausnutzen. Als Intraday-Trader profitieren Sie von der schnellen Orderabwicklung bei der Consorsbank. Intraday-Trading ist in allen Wertpapieren möglich, die an deutschen Börsen notieren und für die mehrere Kursfeststellungen am Tag zustandekommen. Dies gilt auch für den außerbörslichen Handel bei der Consorsbank.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Order unlimitiert oder mit einem Limit aufzugeben. Bei Werten, die unter 0,10 Euro notieren, können Sie an den Parkettbörsen ein Limit mit drei Nachkommastellen angeben. Auf XETRA ist dies bei Werten, die unter 0,25 Euro notieren, möglich.
Wir empfehlen Ihnen, bei engen Märkten und auf XETRA Ihre Orders grundsätzlich zu limitieren, insbesondere wenn es sich um Optionsschein-Geschäfte handelt.
1. Stop Buy:
Bei Erreichen oder Überschreiten eines vom Anleger festgesetzten Aktienkurses (Limit) werden Kaufaufträge zum nächsten handelbaren Börsenkurs billigst ausgeführt, unabhängig davon, ob dieser aktuelle Kurs über oder unter dem vom Auftraggeber festgesetzten Kurs liegt. Das Stop-Buy-Limit muss bei Orderaufgabe über dem aktuellen Kurs liegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Order von XETRA abgewiesen. Von den Parkettbörsen wird eine derartige Order angenommen und mit dem nächsten Kurs in eine Billigst-Order umgewandelt. Für das Stop-Buy-Limit geben Sie bitte das Limitkürzel 03 an.
2. Stop Loss:
Diese Verkaufsaufträge werden bestens zum nächsten handelbaren Börsenkurs ausgeführt, sobald der Aktienkurs den angegebenen Mindestkurs erreicht oder unterschreitet. Das Stop-Loss-Limit muss bei Ordererteilung unter dem aktuellen Kurs liegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Order von XETRA abgewiesen. Von den Parkettbörsen wird eine derartige Order angenommen und mit dem nächsten Kurs in eine Bestens-Order umgewandelt. Für das Stop-Loss-Limit geben Sie bitte das Limitkürzel 02 an.
In beiden Fällen gilt:
Die Umwandlung einer Order wird nur durch Kurse aktiviert, zu denen Umsätze zustande gekommen sind. Brief-, Geld- oder taxierte Kurse führen zu keiner Auslösung Ihres Stop Limits.
Eine Ausnahme macht die EUWAX:
Erhält der Skontoführer den Hinweis, dass im Orderbuch des jeweiligen Wertpapiers eine Stopp-Loss-Order oder eine Stopp-Buy-Order vorliegt, und ist im Falle der Stop-Loss-Order der Geldkurs des Market Makers gleich oder niedriger als das Stop Limit, oder ist bei der Stop-Buy-Order der Briefkurs des Market Makers gleich oder höher als das Stop Limit, so ist der Skontoführer berechtigt, die Stop Order auszulösen.
Es kann vorkommen, dass Ihre Order mit einem falschen Kurs ausgeführt wird. Hat der Makler diesen falschen Kurs gestellt, z.B. wegen eines Irrtums oder eines technischen Fehlers, kann dies entsprechend den geltenden Börsenusancen zu nachträglichen Geschäftsstornierungen führen (Maklerstorno). Auch auf XETRA kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Stornierungen kommen (Mistrade).
Für die termingerechte Durchführung Ihrer Optionsschein-Ausübung benötigen wir Ihre Weisung für Optionsscheine, deren Optionsrecht (börsen-)täglich ausgeübt werden kann, bis spätestens 16:00 Uhr des Vortages (Bankarbeitstag). Für Optionsscheine mit anderslautenden Optionsrechten (z.B. Ausübung nur zu bestimmten Stichtagen) bitten wir Sie, sich spätestens zehn Arbeitstage vor dem gewünschten Ausübungstermin mit uns in Verbindung zu setzen. Das Formular "Ausübung eines Optionsscheins" finden Sie im Formularcenter.
Nach Börsenschluss eingehende Änderungen und Streichungen werden vor Börsenbeginn des nächsten Börsentages weitergeleitet. Wenn Sie eine Streichung oder Änderung per Fax vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Streichungs- bzw. Änderungsformular aus dem Formularcenter. Für solche Änderungen und Streichungen benötigen wir Ihren Auftrag bis spätestens eine Stunde vor Börsenbeginn des jeweiligen Börsenplatzes, um eine pünktliche Bearbeitung Ihrer Order bis Börseneröffnung zu gewährleisten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auftragserteilung. Natürlich versuchen wir, auch später eingehende Faxänderungen/-streichungen pünktlich zu bearbeiten, können aber keine Garantie hierfür übernehmen. Bitte geben Sie immer die jeweilige Ordernummer an; diese entnehmen Sie bitte der Orderinfo oder der Auftragsbestätigung in Ihrem OnlineArchiv.
Verschiedene Anlässe führen zu einer automatischen Streichung Ihrer Order durch die deutschen Börsen:
Über automatische Streichungen durch die Präsenzbörsen erhalten Sie von uns keine schriftliche Mitteilung. Wenn Ihr Wertpapier-Auftrag auf Grund von Börsenusancen gestrichen wurde, benötigt die Consorsbank einen neuen Auftrag von Ihnen.
Beim Kauf von Anleihen ist bis auf wenige Ausnahmen der Nennwert anzugeben, nicht die Stückzahl. Bundeswertpapiere können über alle Vertriebswege geordert werden. Wünschen Sie eine Verwahrung Ihrer Bundeswertpapiere bei der Bundesschuldenverwaltung, ist eine Order nur per Fax möglich.
Eine Orderübermittlung ist über alle Orderwege rund um die Uhr möglich. Ihre Orders werden während der Börsenzeiten innerhalb von Sekunden an die deutschen Börsen geroutet. Annahmeschlusszeiten für taggleiche Aufträge per Fax: Wertpapiere für Kassakurs bis 11:00 Uhr, variabler Handel bis 19:00 Uhr, Bundeswertpapiere bis 11:00 Uhr, inländische Bezugsrechte bis 10:00 Uhr. Natürlich versuchen wir, auch Aufträge, die uns später erreichen, noch am selben Tag weiterzuleiten.
Unlimitierte Orders ohne Gültigkeitsangabe sind grundsätzlich tagesgültig. Limitierte Orders ohne Angabe einer Gültigkeit sind bis ultimo des laufenden Monats gültig. Stellen Sie Ihre limitierte Order am letzten Börsentag eines Monats ohne Angabe einer Gültigkeit ein, so ist Ihre Order automatisch bis ultimo des nächsten Monats gültig.
Bitte beachten Sie, dass Ihre limitierte Order am letzten Tag eines Monats bei einer Angabe von "ultimo" nur bis ultimo des laufenden Monats gültig ist! Bei Bedarf können Sie diese Standardgültigkeiten auf ein beliebiges Datum abändern (z.B. die Gültigkeit einer limitierten Order auf die laufende bzw. nächste Börsensitzung begrenzen).
An allen Handelsplätzen, außer Tradegate, OTC und im Ausland beträgt die maximale Gültigkeit heute +359 Tage.
Wertpapier-Orders werden gelegentlich nur über einen Teil der in Auftrag gegebenen Stückzahl ausgeführt, wenn es sich z.B. um einen umsatzschwachen Titel handelt. Indiz für einen engen Markt sind bei Aktien z.B. eine niedrige Marktkapitalisierung (geringes Stammkapital) oder die Konzentration des Aktienvolumens in der Hand weniger Privateigentümer oder weniger beteiligter Konzerne.
Der Börsenmakler bemüht sich, möglichst alle eingehenden Orders abzuwickeln, ist aber von Angebot und Nachfrage abhängig und daher zur Teilung einer Order in eine oder mehrere Teile berechtigt (vgl. Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, § 9).
Besonders auf XETRA kann es wegen des elektronischen Orderbuches häufig zu Teilausführungen kommen, auf die die Consorsbank weder bei Erteilung der Order noch bei Erhalt der Abrechnung Einfluss nehmen kann.
Kommt es zu mehreren Teilausführungen und Abrechnungen, wird bei der ersten Ausführung die jeweilige Ordergebühr berechnet und bei allen weiteren Teilausführungen nur noch der jeweilige günstige Provisionssatz von 0,25% des Kurswerts zuzüglich eventuell anfallender handelsplatzabhängiger Entgelte. Dies gilt für Teilausführungen an allen deutschen Börsen, im außerbörslichen Handel sowie an sämtlichen ausländischen Börsen, in deren Ländern die Consorsbank vertreten ist (zurzeit: Frankreich, Spanien und Luxemburg), außer für Termingeschäfte/EUREX.
Ausführliche Infos über Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis.
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Verkauf
MAX-ONE ist der Name für das Handelssystem der Börse München.
Die Börse München verbindet MAX-ONE mit der Spezialisten-Garantie von fünf Wertpapierhandelshäusern, die deutschlandweit neue Maßstäbe setzen und einen fairen und effizienten Handel gewährleisten. Die Wertpapierhandelshäuser, die für Sie als Spezialisten an der Börse München handeln:
Baader Wertpapierhandelsbank AG
E-Mail: info@baaderbank.de
Internet: http://www.baaderbank.de
mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
E-Mail: info@mwb.de
Internet: http://www.mwb.de
Diese Spezialisten bieten Ihnen folgende Vorteile:
An der Börse München gilt das Bestausführungsprinzip. Ihre Order wird grundsätzlich zum besten am Markt verfügbaren Preis ausgeführt. Das heißt, die Order wird mindestens so gut ausgeführt wie am liquidesten Referenzmarkt (XETRA, Auslandsbörsen).
Hintergrund ist die Tatsache, dass für den Börsenplatz München unter der Rubrik "Preis pro Stück" die Geld- bzw. Briefseite eines handelbaren Kurses veröffentlicht wird. Diese bezieht sich jeweils auf die Liquiditätsgarantie (z.B. im DAX-Bereich ein Volumen von 50.000 Euro). Da für die Preisfeststellung in München als Referenzmarkt oftmals XETRA verwendet wird und in XETRA in vielen Fällen nur kleine Stückzahlen zu den besten Geld-Briefkursen angeboten werden, wird die Orderbuchtiefe von XETRA (das heisst auch der zweit-/drittbeste Preis mit der jeweiligen Stückzahl) herangezogen. Dies hat zur Folge, dass Ihnen der handelbare Preis in München "optisch" in manchen Fällen im Vergleich zu XETRA schlechter erscheint. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass sich der angezeigte Preis in München auf eine deutlich höhere Stückzahl bezieht. Durch die Bestausführungsgarantie können Sie jedoch sicher sein, dass der Preis, den Sie bei Ihrer Ausführung für Ihre georderte Stückzahl bekommen, mindestens dem Preis entspricht, den Sie auf dem Referenzmarkt (im obigen Beispiel für DAX-Werte auf XETRA) erhalten hätten.
Referenzmärkte für die jeweiligen Aktien sind grundsätzlich die Heimatbörsen. Sobald die Heimatbörse geschlossen ist, wird die bundesweite Orderbuchlage in Deutschland für die Preisfindung herangezogen, in der Regel jedoch derjenige Börsenplatz, der in der Vergangenheit den größten Umsatz auf sich vereinigen konnte.
An der Börse München werden in allen Wertpapieren jederzeit verbindliche und handelbare Preise mit garantierter Stückzahl geboten. Im Rahmen dieser sogenannten Liquiditätsgarantien werden Ihre Orders vollständig ausgeführt. Sollte Ihre Order die angebotene Stückzahl überschreiten, kann es zu Teilausführungen kommen. Lt. Statistik der Börse München kam es jedoch bei weniger als 1% aller Orders zu Teilausführungen seit Einführung des neuen Handelssystems MAX-ONE.
Weitere Informationen zur Börse München finden Sie unter www.boerse-muenchen.de.
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Die Telefonnummer der MAX-ONE Infohotline ist 089 / 54 90 45 - 45.
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Die Consorsbank-Ordergebühren können Sie dem aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis entnehmen.
In den untenstehenden Hyperlinks stellen wir Ihnen die maßgeblichen Regelwerke und Verordnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der nachstehenden Verordnungen und Regelwerke sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen auf Sie persönlich zukommen können. Ferner laufen Sie Gefahr, bei Missachtung von der Online-Ordererteilung ausgeschlossen zu werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch insbesondere auf Folgendes hinweisen:
Die Eingabe gegenläufiger Aufträge durch ein und dieselbe Person, die dasselbe Wertpapier betreffen und im elektronischen Handelssystem zu einem Geschäftsabschluss zusammengeführt werden können, ist unzulässig (Crossing-Geschäfte).
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie daher, sich mit den geltenden Regeln und Verordnungen vertraut zu machen und diese Vorschriften strikt zu beachten:
Kaufen Sie ausgewählte ETFs von BNP Paribas Easy, iShares und Amundi. Dafür wählen Sie zunächst aus über 50 ETFs der StarPartner den ETF aus, der zu Ihnen und Ihren Anlagezielen passt. Anschließend handeln Sie diesen einfach direkt über den Handelsplatz Tradegate Exchange.