Sie möchten mit Ihrem Consorsbank Tagesgeldkonto auch von steigenden Zinsen profitieren? Sehr gerne! Überweisen Sie jetzt neues Geld von einer anderen Bank auf Ihr Tagesgeldkonto und sichern Sie sich einen Zinssatz, der sich bestimmt rechnet.
Die Aktion ist für alle Kunden, die zum 7. August 2023 ein Tagesgeldkonto mit Standardkonditionen hatten und zu diesem Zeitpunkt keine andere Consorsbank Tagesgeldkonto-Zinsaktion nutzten.
Sie sind noch kein Consorsbank-Kunde? Dann eröffnen Sie jetzt Ihr Tagesgeldkonto mit 3,50 % Zinsen p. a..
Am 17. August eine Zins-Mitteilung im OnlineArchiv erhalten? Sie enthält die teilnehmende Kontonummer. Keine Mitteilung da? Die FAQ könnten helfen.
Geld von einer externen Bank auf das teilnehmende Tagesgeldkonto überweisen. Wichtig: Geldabflüsse verringern den top verzinsten Betrag.
Bis zu 3,50 % Zinsen p. a. gibt’s nur auf Ihrem teilnehmenden Tagesgeldkonto. Unser Tipp: Alle Geldzuflüsse gleich auf das teilnehmende Konto überweisen!
Berechtigte Personen
Privatkunden der Consorsbank, die zum Stichtag 7. August 2023
Aktionsverzinsung auf dem
teilnehmenden Tagesgeldkonto
Bis 1 Mio. Euro:
3,50 % Zinsen p. a. auf Topzins-Guthaben
Das Topzins-Guthaben wird ab dem 16. August 2023 über Ihre Consorsbankkonten ermittelt. Ab diesen Zeitpunkt gilt: Externe Geldzuflüsse erhöhen, externe Geldabflüsse verringern das Topzins-Guthaben. Wertpapierhandel gilt als externe Transaktion.
Der Zinssatz i. H. v. 3,50 % p. a. ist bis zum Laufzeitende der Aktion garantiert. Er setzt sich zusammen aus: Standardzins + variabler Bonuszins = 3,50 % Zinsen p. a.
Gut zu wissen: auf dem Kontoauszug werden die beiden Zinssätze separat ausgewiesen.
Über 1 Mio. Euro:
Standardzins Tagesgeld
Standardverzinsung
bestehender Guthaben
Tagesgeldkonto: 0,80 % p. a.
Verrechnungskonto: 0,00 % p. a.
Zeitraum Aktionsverzinsung
1. September 2023 bis 29. Februar 2024
Zinsgutschrift
Die Zinsen werden auf dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben.
Verfügbarkeit des Guthabens
jederzeit in beliebiger Höhe
Das Topzins-Guthaben wird ab dem Stichtag 16. August 2023 über Ihre Consorsbankkonten ermittelt. Ab diesem Zeitpunkt gilt Folgendes: Externe Geldzuflüsse erhöhen, externe Geldabflüsse verringern das Topzins-Guthaben. Wertpapierhandel gilt als externe Transaktion.
Wichtig: 3,50 % Zinsen p. a. gelten nur für Topzins-Guthaben auf dem teilnehmenden Tagesgeldkonto.
Unser Tipp: Geldzuflüsse auf anderen Konten gleich auf das teilnehmende Tagesgeldkonto überweisen.
Sie können ab sofort direkt auf Ihr Tagesgeldkonto mit der kleinsten Kontonummer überweisen. Die Kontonummer finden Sie auch in Ihrer „Persönlichen Zins-Mitteilung“ im OnlineArchiv. Wichtig dabei zu wissen: Die 3,50 % Zinsen p. a. erhalten Sie vom 1. September 2023 bis 29. Februar 2024.
Sie müssen das Geld direkt auf Ihr teilnehmendes Tagesgeldkonto mit der kleinsten Kontonummer (die letzten 10 Stellen der IBAN) überweisen. Die Kontonummer finden Sie auch in Ihrer „Persönlichen Zins-Mitteilung“ im OnlineArchiv.
Wenn Sie kein Tagesgeldkonto bei uns haben, können Sie nicht an der Aktion teilnehmen. Diese Aktion gilt nur für Kunden, die spätestens am 7. August 2023 bereits ein Tagesgeldkonto hatten. Ausgenommen sind auch Kunden, die an einer anderen Consorsbank Tagesgeld-Zinsaktion teilnehmen.
Die 3,50 % p. a. Zinsen erhalten Sie vom 1. September 2023 bis 29. Februar 2024.
Ja. Wir verzinsen auf dem Tagesgeldkonto maximal 1 Mio. Euro neues Geld mit dem Topzins 3,50 % p. a.
Teilnehmen können Privatkunden der Consorsbank, die zum Stichtag 7. August 2023
Wichtig:
Dafür bezahlen wir keinen Topzins: Geld, das vor dem 16.08.2023 auf einem Consorsbankkonto lag.
Ein Geldzufluss wird ausschließlich in der Zeit verzinst, in der es auf dem teilnehmenden Tagesgeldkonto liegt.
Sie erhalten die 3,50 % Zinsen p. a. auf dem Tagesgeldkonto mit der kleinsten Kontonummer (die letzten 10 Ziffern der IBAN).
Die Zinsgutschrift für Tagesgeldkonten erfolgt vierteljährlich am Ende des Quartals. Dies gilt auch für die 3,50 % Topzinsen. Bei dieser Aktion also am
Ihr Topzins wird auf dem Quartalsauszug als „Fresh Money Habenzins“ angezeigt.
Wichtig: Dafür bezahlen wir keinen Topzins: Geld, das vor dem Aktionszeitraum auf einem Consorsbankkonto lag
Ja, Sie können an der Aktion teilnehmen. Wenn Sie neues Guthaben von einer externen Bank bis zu 1 Mio. Euro überweisen, bekommen Sie für dieses Geld den Topzins in Höhe von 3,50 % p. a.
Ja. Alle Überweisungen auf das teilnehmende Tagesgeldkonto, die als Geldzufluss gelten, werden mit dem Topzins verzinst.
Wichtig: Ein- und Auszahlungen im Aktionszeitraum werden verrechnet.
Ja, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Auf Sie treffen alle drei Punkte zu? Wenn ja, dann haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie keine Werbung von uns erhalten möchten. Daher haben Sie keine persönliche Zins-Mitteilung bekommen. Darüber hinaus haben wir bei Gemeinschaftskonten ebenfalls keine persönliche Zins-Mitteilung eingestellt.
Das Topzins-Guthaben wird ab dem 16. August 2023 über Ihre Konten bei der Consorsbank ermittelt. Ab diesem Zeitpunkt gilt: Externe Geldzuflüsse erhöhen, externe Geldabflüsse verringern das Topzins-Guthaben.
Das macht nichts. Überweisen Sie das Geld ruhig auf eines Ihrer anderen Konten bei uns. Anschließend buchen Sie es auf das teilnahmeberechtigte Tagesgeldkonto um. Wichtig dabei ist, dass alle Konten denselben Kontoinhaber haben. Umbuchungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten zählen somit nicht.
Der Topzinssatz wird Ihnen im Quartalsauszug aufgeteilt dargestellt: Der Zinsaufschlag wird als „Fresh-Money-Habenzins“ ausgewiesen.
Gut zu wissen: In den Kontodetails wird grundsätzlich der Standardzinssatz angezeigt.
Die Vorteile dieser Aktion können nicht mit den Vorteilen weiterer Aktionsangebote der Consorsbank kombiniert werden. Ein nachträglicher Wechsel zu anderen Angeboten der Consorsbank ist nicht möglich. Die Consorsbank behält sich das Recht vor, diese Aktion jederzeit zu beenden und bei Nichterfüllung der Bedingungen oder vergangenen Pflichtverletzungen sowie Missbrauch in jeglicher Form, die Aktionskonditionen zurückzufordern oder einzelne Konten auszuschließen. Eine hohe Inflationsrate kann den Wert zukünftiger Erträge oder Rückzahlungsbeträge in Bezug auf das Produkt verringern.