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Aktuelle Neuerungen AGB und PLV – wir benötigen Ihre Zustimmung

Ab sofort ist Ihre Zustimmung erforderlich! Bei bestimmten Änderungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) benötigen wir zukünftig Ihr Einverständnis.

Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zum neuen Zustimmungsprozess.

 

Über unsere Website können Sie Ihre Zustimmung besonders einfach erteilen: 

  • Einloggen in Ihr Konto/Depot
  • Oben rechts auf „Benachrichtigungen“, dann auf den Button „Zu den AGB“ klicken.
  • „Ich stimme zu“ anklicken. TAN eingeben. Fertig.
Wo finde ich die aktuellen AGB/PLV?

Neue AGB/PLV erhalten Sie immer in Ihr OnlineArchiv zugestellt.

Zudem finden Sie die aktuell gültigen AGB/PLV auf unserer Website unter: https://www.consorsbank.de/ev/Transversal/AGB.

Wo finde ich eine Übersicht über alle Änderungen in den neuen AGB – auch im Vergleich zu den bisherigen?

Neue AGB/PLV erhalten Sie immer in Ihr OnlineArchiv zugestellt. Wir haben Ihnen alle Anpassungen und Änderungen übersichtlich in einer Gegenüberstellung „alt – neu“ zusammengefasst. Diese finden Sie auf letzten Seite der aktuellen AGB.

 

Warum ist meine Zustimmung erforderlich?

Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in unseren Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten abgelehnt haben (Zustimmungsfiktion). Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. April 2021 diese Regelung für unwirksam erklärt. Das bedeutet: Ab sofort benötigen wir für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung.

Wann ist meine Zustimmung erforderlich?

Für die Änderung bestimmter Vertragsbedingungen müssen wir Ihre Zustimmung einholen. Konkret passiert das über eine Änderung in den AGB/PLV. Die neue Version von AGB und PLV erhalten Sie wie gewohnt in Ihrem OnlineArchiv.

Wenn ich dem neuen PLV zustimme, muss ich dann automatisch ein Verwahrentgelt bezahlen?

Nein, Ihre Zustimmung zu den aktuellen AGB/PLV beinhaltet nicht automatisch eine Zustimmung zum Verwahrentgelt.

Gute Nachricht für Sie: Seit dem 01.07.2022 berechnen wir kein Verwahrnentgelt mehr.
Daher wurde im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 16.07.2022) das Verwahrentgelt von 0,50 % p. a. auf 0,00 % p. a. gesenkt.
 

Wie kann ich erkennen, ob ich bereits zugestimmt habe?

Sie bekommen im Zeitraum von ca. 4 Wochen nach der Zustimmung eine Bestätigung in Ihr OnlineArchiv. Sie nutzen den zusätzlichen Postversand? Dann schicken wir Ihnen diese auch mit der Post.

Kann ich als Kontobevollmächtigter auch zustimmen?

Nein, eine Zustimmung kann nur durch den Kontoinhaber oder den gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Wer muss bei einem Minderjährigen-Konto / Junior-Depot zustimmen?

Die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ist ausreichend. Sie als gesetzlicher Vertreter loggen sich auf Ihrem Konto ein und stimmen zu. Die Zustimmung wird dann für das eigene Konto und das Konto des Minderjährigen gespeichert. 

Für welche Konten erteile ich meine Zustimmung?

Die Zustimmung gilt für alle Konten bei denen Sie Kontoinhaber und/oder gesetzlicher Vertreter sind. Sie müssen nicht für jedes einzelnen Konto zustimmen.

Ich habe keine Zugangsdaten zu meinem Online-Banking. Was kann ich tun?

Bestellen Sie sich einfach neue Zugangsdaten. In welchem Fall, was zu tun ist, finden Sie hier online.

Werde ich auch in Zukunft über eine Änderung der AGB informiert und wie?

Natürlich informieren wir Sie wie gehabt über Ihr OnlineArchiv. Neu ist nur, dass wir für bestimmte Änderungen Ihre aktive Zustimmung benötigen.